Der Flüchtlingsrat Sachsen hat auf youtube in mehreren Sprachen Erklär-Videos zum Thema Ausbildungsduldung eingestellt. Die
Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Französisch, Serbokroatisch und Tigrinya stehen zur Verfügung.
Mehr Infos hier: https://www.youtube.com/channel/UC2raKRGHxg8V1L0By4ZHNhw/featured
Duldung neu 2019 - Rechtslage in Baden-Württemberg
Aus aktuellem Anlass und wegen vieler, irritierter Nachfragen hier die Informationen zum Erlass BW zur Beschäftigungsduldung sowie zur Ermessensduldung:
Wer eine Beschäftigungsduldung erhalten möchte, muss mindestens 12 Monate bereits geduldet sein und mindestens seit 18 Monaten arbeiten. Das trifft leider auf die wenigsten der Asylbewerber zu. Bei der Zusammenfassung können Sie nachlesen, was z.B. bei einer Ermessensduldung zur Helferausbildung (z.B. Krankenpflegehelfer/in) zu beachten ist.